§ 1 Name und Sitz
a)
Der Verein führt den Namen: UKBA Bestattungshilfeverein
b)
Sitz des Vereins ist Köln.
c)
Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Sodann soll er den Zusatz e.V. führen.
d)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziel und Zweck
2.1
Zweck des Vereins ist die Förderung von Religion.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Durchführung die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten nach islamischen Bestattungsvorschriften.
2.2
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
a)
Die Errichtung einer Bestattungskostenunterstützungsgemeinschaft.
b)
Die Förderung der Hospizarbeit.
c)
Die Bemühung für die Einrichtung und Entwicklung islamischer Friedhofsanlagen sowie die Förderung der Bestattungs- und Grabgestaltung gemäß den rituellen Vorschriften des Islams.
d)
Die Durchführung von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Symposien,
Kongressen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen sowie von
Beratungsgesprächen, geselligen Veranstaltungen, Versammlungen, Reisen,
Diskussionsrunden;
e)
Die Herausgabe von Zeitschriften, Errichtung einer Bibliothek und Mediathek;
2.3
Der Verein verwirklicht diesen Auftrag insbesondere durch die Ausübung der Trägerschaft von Diensten und Einrichtungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3.3
Bei Auflösung oder Aufhebung der Rechtsfähigkeit des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. zwecks Verwendung für solche steuerbegünstigte Zwecke, wie sie in § 2 dieser Satzung aufgeführt sind.