Welche Bestimmungen gelten für Menschen über 60?

Welche Bestimmungen gelten für Menschen über 60?

Die Aufnahme von Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt nach Vorlage eines ärztlichen Attest und einer Bestätigung, wonach diese Mitglieder nicht lebensbedrohlich erkrankt sind. Liegt eine schwerwiegende Krankheit vor wird die Höchstgebühr der Aufnahmegebühr erhoben. Desweiteren besteht kein Anrpuch auf die Aufnahme der Mitgliedschaft. Der Vorstand des Vereins kann den Mitgliedschaftsantrag ohne Begründung ablehnen.