Häufig gestellte Fragen

Antragstellung und Aufnahme

  1. Was muss ich bei Änderung von Adresse, Bankverbindung usw. unternehmen?

    Solche Änderungen müssen per Fax, E-Mail oder per Post mitgeteilt werden.

  2. Kann es vorkommen, dass der Mitgliedschaftsantrag abgelehnt wird?

    Falls die Angaben im Mitgliedschaftsantrag gegen die Satzung verstoßen, kann der Antrag abgelehnt werden.

  3. Wann beginnt die Mitgliedschaft?

    Die Mitgliedschaft beginnt 60 Tage nach Eingang des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedskarte wird an die angegebene Adresse gesendet.

  4. Wo bekomme ich das Antragsformular?

    Das Antragsformular bekommt man in unseren Gemeinden oder kann es auf unserer Webseite herunterladen.
    Sie können sich auch gerne auf der Hompageseite Online registrieren.

  5. Wie kann ich Mitglied des Bestattungshilfevereins werden?

    Um als Mitglied aufgenommen zu werden, ist es ausreichend, den Mitgliedschaftsantrag vollständig und lesbar auszufüllen und einzureichen.

Familienmitglieder in der Mitgliedschaft

  1. Welche Bestimmungen gelten für Menschen über 60?

    Die Aufnahme von Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt nach Vorlage eines ärztlichen Attest und einer Bestätigung, wonach diese Mitglieder nicht lebensbedrohlich erkrankt sind. Liegt eine schwerwiegende Krankheit vor wird die Höchstgebühr der Aufnahmegebühr erhoben. Desweiteren besteht kein Anrpuch auf die Aufnahme der Mitgliedschaft. Der Vorstand des Vereins kann den Mitgliedschaftsantrag ohne Begründung ablehnen.

  2. Was muss ich bei einer Ehescheidung unternehmen?

    Damit die Mitgliedschaft von geschiedenen Ehepaaren fortgesetzt werden kann, muss ein neu ausgefüllter Antrag mit der Kopie des gerichtlichen Scheidungsurteils eingereicht werden. Sobald im Antrag die ehemalige Mitgliedsnummer vermerkt wird entfällt die Aufnahmegebühr.

  3. Wir haben ein Kind bekommen. Wie ist in diesem Fall zu verfahren?

    Es ist ausreichend uns eine Kopie der Geburtsurkunde zukommen zu lassen.

  4. Wer kann von meiner Mitgliedschaft profitieren ?

    Familienmitglieder, die die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllen, können über die Hauptperson Mitglied werden.
    Diese sind:

    – das Mitglied und der/die Ehegatte/-in.
    – unverheiratete Kindes des Mitgliedes unter 22. Jahren, die kein eigenes Einkommen haben.
    – schwerbehinderte Kinder des Mitgliedes mit einem GdB von mindestens 70 %.

 

 

 

 

Sterbefall und Beileidsbekundung

  1. Sterbefall und Beileidsbekundung

    Im Falle des Todes eines Mitglieds wird die Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag fortgeführt. Den hinterbliebenen Familienmitgliedern wird dies schriftlich mitgeteilt. Der Familie des Mitgliedes wird ein Kondolenzschreiben zugesendet.