Das Tragen des Leichnams

Das Tragen des Leichnams

  1. Den Toten zu verabschieden, dass heißt, ihm bis zur Grabstätte zu folgen ist Sunna. Dies zu tun, ist sehr verdienstvoll. Es wurde sogar gesagt, dass es tugendhafter als ein rituelles Nafila-Gebet ist, wenn man die Leichname von Verwandten oder Nachbarn, die als gute Menschen galten, begleitet und verabschiedet.
  2. Die der Sunna entsprechende Art, den Leichnam zu tragen, ist die, dass vier Personen von vier Seiten den Leichnam schultern. Es ist mustahab, dass man den Leichnam insgesamt vierzig Schritte, jeweils im Wechsel zehn Schritte auf jeder Seite trägt. Die Leiche wird zuerst vorne auf der rechten Schulter, dann hinten auf der rechten Schulter getragen. Danach wird sie wieder vorne, diesmal auf der linken Schulter, dann hinten auf der linken Schulter getragen. Auf jeder Schulter wird sie zehn Schritte getragen.
  3. Es ist tugendhafter, dass diejenigen, die den Leichnam begleiten, hinter ihr hergehen. Aber es steht dem nichts entgegen, wenn sie ihr auch vorausgehen. Es ist tugendhafter der Leiche zu Fuß zu folgen, als mit einem Fahrzeug. Wenn der Trauerzug mit Fahrzeuge begleitet werden soll, ist es, um die Gemeinde nicht zu stören, besser, wenn das Fahrzeug ganz vorne vor der Gemeinde, oder ganz hinten, hinter der Gemeinde her fährt. Der Trauerzug sollte in ernster und würdiger, den traurigen Umständen angemessener Weise begleitet werden. Wenn nicht unbedingt notwendig, sollte auch nicht gesprochen werden. Das, was zu tun ist, ist beten, nachdenken und gedenken.
  4. Angemessen ist es, sich nicht zu setzen, bevor die Leiche auf der Erde abgelegt ist, aber sich zu setzen, sobald sie abgelegt ist.
  5. Das Grab kann, je nach Situation, durchschnittlich 1,50 Meter tief und 1 Meter breit sein.

II. Das Ablegen der Leiche in die Erde

  1. Die Leiche wird aus der Kibla-Richtung in das Grab herabgelassen, auf ihre rechte Seite gelegt und in Richtung Kibla gewendet. Wenn um das Leichentuch ein Band gebunden ist, so wird dieses gelöst.
  2. Die Personen, die die Leiche in das Grab legen, sagen: „Bismillahi wa ala millati Rasulullah (Im Namen Allahs und der Religion seinen Gesandten)“. Die Anzahl der Personen, die den Leichnam in das Grab legen, variiert je nach Bedarf.
  3. Der Verstorbene wird auf seine rechte Seite gelegt, und sein Gesicht in Richtung Mekka gewendet.
  4. Es ist mustahab, dass diejenigen, die den Verstorbenen ins Grab herablassen, dabei „„Bismillahi wa ala millati Rasulullah.“ sagen.
  5. Es wird empfohlen, dass beim Ablegen des Leichnams von Frauen, deren Verwandte dies tun.
  6. Es ist mustahab, dass die bei der Beerdigung Anwesenden insgesamt dreimal eine Hand voll Erde in das Grab werfen, und dabei beim ersten mal „Wir haben euch hieraus (Erde) erschaffen“, beim zweiten mal „Wir werden euch wieder in die Erde zurückführen“, und beim dritten mal „Wir werden euch noch einmal aus der Erde hervorholen“, sagen.
  7. Mandup ist eine Handlung, die verdienstvoll ist, wenn sie getan wird, aber ohne Sünde, wenn sie nicht getan wird. So ist es mandup, das Grab mit Erde zwei Handbreit über den Boden zu erhöhen.
  8. Das Grab sollte kein unnötig kostenaufwendiger und prunkvoller Bau sein.
  9. Die Gräber sind sauber zu halten.

 

III. Das Schließen des Grabes

In manchen Gesellschaften fand man Gefallen daran, dass nach einer gewissen Zeit, nachdem die Leiche beeerdigt worden ist, an der Grabstätte der Koran gelesen wird. Im Allgemeinen werden die Suren Mulk, Wakia, Ihlas, Falak und Nas, dann Fatiha und die ersten fünf Verse der Sure Bakara gelesen. Der Verdienst wird den Seelen des Verstorbenen und denen der anderen Gläubigen gespendet. Man betet um Vergebung für den Toten und die Gemeinde löst sich dann allmählich auf. Unser Prophet (s) tat diese Dinge, nachdem ein Vedrstorbener beerdigt war, wartete eine Weile am Grab und sprach folgendes zur Gemeinde: „Bittet für euer Geschwister um Vergebung bei Allah, dem Erhabenen. Und dass er ihm Ruhe geben möge. Es wird nun zur Rechenschaft gezogen.“ Abu Dawud, Dschanaiz, 67-69)

  1. Der Vormund muss, beginnend an dem Tag nach der Beerdigung bis zum siebten Tag, im Rahmen seiner Möglichkeiten Almosen an Arme verteilen und dessen Verdienst dem Toten spenden. Dies entspricht der Sunna. Wenn er dies nicht leisten kann, verrichtet er zwei Rakas rituelles Gebet und spendet dessen Verdienst dem Toten. In Bezug darauf, dass die Angehörigen des Toten am ersten und dritten Tag oder in der ersten und dritten Woche nach dessen Tod ein Essen geben, ist keine Sunna oder Empfehlung überliefert. Zugleich kann ein Essen gegeben werden, unter der Bedingung, dass dies keine unverhältnismäßige Belastung für die Angehörigen des Toten darstellt, das Essen nicht unnötig wichtig genommen wird (das heißt, ihm keine religiöse Bedeutung beigemessen wird), sondern vielmehr im Hinblick auf die Sättigung von Armen gegebn wird. Zu den schönen Traditionen unseres Landes zählt, dass die Nachbarn innerhalb der ersten drei Tage für die Angehörigen des Verstorbenen Essen zubereiten und vorbringen.

Kondolation:

I. Erinnerung an die Toten

  1. Unser ehrwürdiger Prophet (s) sagte: „Erinnert euch an die guten Taten euerer Toten, sprecht nicht über ihre schlechten Seiten.“ (Tirmizi, Dschanaiz, 34). Damit empfahl er uns, unsere Verstorbenen mit Segen zu erwähnen und ihre guten Seiten in den Vordergrund zu stellen.

II. Beileidbekundungen und Kondolenzzeit

Beileidsbekundungen sind Worte, die man an die Nahestehenden des Verstorbenen richtet, um sie möglichst zu trösten, ihre Trauer zu erleichtern, und ihn zu zeigen, dass man ihre Trauer teilt. Meisten sagt man Worte wie: „Allah möge euch viel Geduld schenken und euch entlohnen.“, „Herzliches Beileid!“ „Allah möge den Hinterbliebenen ein langes Leben geben!“

  1. Die Kondolenzzeit beträgt für diejenigen, die am gleichen Ort leben, drei Tage.

Es ist mustahab, die Beileidsbekundung innerhalb von drei Tagen auszusprechen. Es wurde als makruh anerkannt, später als nach drei Tagen die Beileidsbekundung auszusprechen, damit die Angehörigen des Verstorbenen schneller zum normalen Leben zurückkehren können.