Das rituelle Totengegebet nach islamischem Recht (fikh)

Das rituelle Totengegebet nach islamischem Recht (fikh)

  1. Das rituelle Totengebet ist eine Farz-al-Kifaya-Vorschrift.

II. Die Vorbereitung auf das rituelle Totengebet

  1. Das rituelle Totengebet wird auf dem Hof der Moschee verrichtet, wobei sich die Leiche vorne befindet.
  2. Die Frauen können sich am rituellen Totengebet beteiligen, indem sie in einem weiten Abstand hinter den Männern stehen.
  3. Gemäß hanafitischer Rechtsschule ist es nicht notwendig, dass die zum Totengebet bereitstehende Gemeinde bei diesem Gebet die Schuhe auszieht.
  4. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten, bei der Verrichtung des rituellen Totengebets das Gesicht des Toten nach Mekka wenden.
  5. Das rituelle Totengebet wird im Stehen verrichtet.
  6. Beim rituellen Totengebet wird die Absicht zum Gebet (Niyya) gemäß dem Geschlecht der Leiche gefasst.

III. Die Ausführung des rituellen Totengebets

  1. Das rituelle Totengebet besteht aus vier Takbirs (Ausruf Allahu Akbar). Nach dem ersten Takbir werden das Bittgebet „Subhanaka“ mit dem Teil „Wa dschalla sanauk“, nach dem zweiten Takbir die Bittegebe „Salli wa barik, und nach dem dritten Takbir die Bittgebete des Totengebets gesprochen. Diejenigen, die dieses Bittgebet nicht auswendig wissen, sprechen die Sure Fatiha als Bittgebet. Nach dem vierten Takbir folgt der Salam (Abschluss des rituellen Gebets durch Ausspruch des Friedensgrußes und Wenden des Kopfes nach rechts und nach links)
  2. Wenn der Leichnam ein Kind ist, das nach der Geburt gestorben ist. wird das rituelle Totengebet verrichtet. Wenn das Kind tot geboren wurde, wird kein Totengebet verrichtet.

IV. Der Zeitpunkt für die Ausführung des rituellen Totengebets

  1. Die Verrichtung des rituellen Totengebetes während des Sonnenaufgangs, während des Sonnenuntergangs und in der Mitte des Tages ist makruh. Wurde es aber dennoch während dieser Zeiten verrichtet, ist eine Wiederholung nicht notwendig. Indessen ist die Beerdigung während dieser Zeiten nicht makruh.

V. Die Achtung des Toten

  1. Es ist notwendig, der Leiche gegenüber Achtung und Respekt zu zeigen.
  2. Die Kleidung sollte angemessen sein. Es ist natürlich, und keine Sünde, innerlich Trauer für den Toten zu empfinden, zu weinen und Tränen zu vergießen. Aber nur unter der Bedingung, dass man seine Trauer nicht durch Selbstgeißelung, durch das Raufen der Haare und dem Ausruf unpassender Worte zum Ausdruck bringt. Solange der Tote dies zu Lebzeiten nicht als Vermächtnis ausdrücklich gewünscht hat, wird er wegen derjenigen, die ihm hinterherweinen, in seinem Grab kein Leid erfahren.