Wer kann von meiner Mitgliedschaft profitieren ?
Wer kann von meiner Mitgliedschaft profitieren ?
Familienmitglieder, die die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllen, können über die Hauptperson Mitglied werden.
Diese sind:
– das Mitglied und der/die Ehegatte/-in.
– unverheiratete Kindes des Mitgliedes unter 22. Jahren, die kein eigenes Einkommen haben.
– schwerbehinderte Kinder des Mitgliedes mit einem GdB von mindestens 70 %.