Was muss ich bei einer Ehescheidung unternehmen?

Was muss ich bei einer Ehescheidung unternehmen?

Damit die Mitgliedschaft von geschiedenen Ehepaaren fortgesetzt werden kann, muss ein neu ausgefüllter Antrag mit der Kopie des gerichtlichen Scheidungsurteils eingereicht werden. Sobald im Antrag die ehemalige Mitgliedsnummer vermerkt wird entfällt die Aufnahmegebühr.