Sterbefall und Beileidsbekundung

Sterbefall und Beileidsbekundung

Im Falle des Todes eines Mitglieds wird die Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag fortgeführt. Den hinterbliebenen Familienmitgliedern wird dies schriftlich mitgeteilt. Der Familie des Mitgliedes wird ein Kondolenzschreiben zugesendet.