{"id":989,"date":"2014-05-06T10:29:01","date_gmt":"2014-05-06T08:29:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.igmgukba.org\/sartname\/"},"modified":"2019-04-15T11:44:46","modified_gmt":"2019-04-15T09:44:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ukba.eu\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"cartcurt alt\">\n<p><strong>AGB der UKBA Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft (K\u00f6ln AG VR 17561)<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 <\/strong><strong>1 Ziel der Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft<\/strong><br \/>\nDie Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft (nachfolgend BKUG genannt) ist eine zweckgebundene Einrichtung des Vereins Bestattungshilfeverein e. V., die die Unterst\u00fctzung und Solidarisierung zwischen den Mitgliedern der BKUG organisiert, mit dem Ziel, ihre Mitglieder und deren Familienangeh\u00f6rige ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bei den Bestattungskosten zu unterst\u00fctzen. Der Bestattungshilfeverein e.V. ist keine Versicherung. Es besteht kein R\u00fcckkaufswert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Mitglied k\u00f6nnen alle Muslime werden, die das 18. Lebensalter vollendet haben. Gesch\u00e4ftsunf\u00e4hige und beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen d\u00fcrfen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Mitglied werden.<br \/>\n2. Das Mitglied muss seinen st\u00e4ndigen Wohnsitz in Deutschland, in einem EU-\/EWR-Land oder in der Schweiz haben.<br \/>\n3. Das Mitglied hat bei Beginn der Mitgliedschaft eine Aufnahmegeb\u00fchr an den Verein im Sinne des \u00a7 5 zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Aufnahme der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Vorstandsbeschluss des Vereins. F\u00fcr den Antrag ist das vorgedruckte Antragsformular der BKUG zu verwenden.<br \/>\n2. Die Aufnahme von Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt nach Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests und einer Best\u00e4tigung, wonach diese Mitglieder nicht lebensbedrohlich erkrankt sind.<br \/>\na) Falls der\/die Antragsteller\/-in auf dem Mitgliedsantrag keine Auskunft \u00fcber m\u00f6gliche Krankheiten gibt, wird (ungeachtet des Alters) ein \u00e4rztliches Attest angefordert.<br \/>\nb) Liegt eine schwerwiegende Krankheit vor, die durch \u00e4rztliche Befunde best\u00e4tigt ist, wird die H\u00f6chstgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df \u00a75.1 erhoben.<br \/>\n3. Der Antrag ist samt den erforderlichen Unterlagen an die Gesch\u00e4ftsadresse des Vereins (Colonia-Allee 3, 51067 K\u00f6ln) zu senden. Es werden nur wahrheitsgem\u00e4\u00df, vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte und mit s\u00e4mtlichen erforderlichen Unterlagen versehene Antragsformulare bearbeitet.<br \/>\n4. Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme der Mitgliedschaft. Der Vorstand des Vereins kann den Mitgliedschaftsantrag ablehnen. Die Begr\u00fcndung der Ablehnung ist nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beginn der Mitgliedschaftsrechte<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaftsrechte beginnen erst, wenn:<br \/>\n1. s\u00e4mtliche in \u00a7 3 genannten Bedingungen erf\u00fcllt sind,<br \/>\n2. Damit die Anmeldegeb\u00fchr per Lastschrift abgebucht werden kann, muss die Einwilligung des Kontoinhabers f\u00fcr den Lastschrifteinzug erfolgen. Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt erst 60 Tage nach Zahlungseingang auf unserem Konto, es sei denn, ein t\u00f6dlicher Unfall liegt vor oder der\/die Antragsteller\/-in hat gem\u00e4\u00df \u00a73.2b unter Angabe der Krankheit die H\u00f6chstgeb\u00fchr bezahlt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Aufnahmegeb\u00fchren<\/strong><br \/>\n1. Um fr\u00fche Mitgliedschaften zu f\u00f6rdern, variiert die Anmeldegeb\u00fchr je nach Altersklasse. Bei der Aufnahme sind folgende Aufnahmegeb\u00fchren an den Verein gestaffelt nach Altersgruppen zu entrichten:<br \/>\nAlter | Betrag: 0-30 \/ 0 \u20ac | 31-50 \/ 50 \u20ac | 51-65 \/ 100 \u20ac I | 66-80 \/ 500 \u20ac I \u00fcber 81 \/ 1500 \u20ac<br \/>\n2. Der \u00fcbergang von der Familienangeh\u00f6rigkeit auf die Vollmitgliedschaft befreit die Zahlung von einer Aufnahmegeb\u00fchr. Das Mitglied ist jedoch verpflichtet, einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen und den jeweiligen Jahresunkostenbeitrag zu leisten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Jahresunkostenbeitrag und Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\n1. Der Jahresunkostenbeitrag ist von jedem Mitglied im Voraus zu zahlen. Der voraussichtliche Jahresbetrag wird vom Vorstand des Vereins festgelegt. Der Beitrag eines Jahres setzt sich zusammen aus den Verwaltungskosten und den anteiligen Kosten, die in dem Jahr vor der Erhebung des Jahresunkostenbeitrages f\u00fcr Bestattungen von Mitgliedern und damit zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben entstanden sind. Die Kosten werden parit\u00e4tisch auf alle Mitglieder auf geteilt. Mit Ablauf des jeweiligen Jahres erfolgt dann die genaue Jahresunkostenbeitragsrechnung.<br \/>\n2. Der Jahresunkostenbeitrag wird grunds\u00e4tzlich per Einzugserm\u00e4chtigung von dem Konto des Mitglieds abgebucht. Bei R\u00fccklastschriften tr\u00e4gt das Mitglied die entstehenden Kosten.<br \/>\n3. Der Jahresunkostenbeitrag ist von allen Mitgliedern, die bis zum 1. November des jeweiligen Jahres Mitglied der BKUG geworden sind, zu entrichten. Die Unterst\u00fctzung der BKUG entf\u00e4llt, wenn das Mitglied den Jahresunkostenbeitrag bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt hat.<br \/>\n4. Die Aussetzung der Unterst\u00fctzungen hebt die Verpflichtung zur Zahlung der r\u00fcckst\u00e4ndigen Jahresunkostenbeitr\u00e4ge nicht auf.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beg\u00fcnstigter Personenkreis<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr folgende Personen k\u00f6nnen Unterst\u00fctzungen der BKUG bewilligt werden:<br \/>\na) das Mitglied und der\/die Ehegatte\/in;<br \/>\nb) unverheiratete Kinder des Mitgliedes unter 22 Jahren, die kein eigenes Einkommen haben.<br \/>\nc) behinderte Kinder des Mitgliedes mit einem GdB von mindestens 70 %.<br \/>\n2. die oben genannten Personen verlieren ohne vorherige Ank\u00fcndigung die Unterst\u00fctzung der BKUG, soweit die nach Abs. 1 erforderlichen Voraussetzungen wegfallen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 M\u00f6glicher Unterst\u00fctzungsumfang f\u00fcr Mitglieder<\/strong><br \/>\n1. Sobald das Mitglied oder die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen i. S. d. \u00a7 7 im Sterbefall die BKUG benachrichtigen, entscheidet der Vorstand des Vereins, ob Unterst\u00fctzungen erbracht werden k\u00f6nnen. Sofern der Vorstand Unterst\u00fctzungen<br \/>\nbewilligt, wird ausschlie\u00dflich durch die BKUG ein Vertragsbestattungsinstitut mit der Erbringung folgender Aufgaben beauftragt:<br \/>\na) s\u00e4mtliche Beh\u00f6rdenangelegenheiten,<br \/>\nb) Vorbereitung des Leichnams entsprechend den islamischen Vorschriften,<br \/>\nc) die Versargung des Leichnams entsprechend den europ\u00e4ischen Standards<br \/>\nd) den Hin- und R\u00fcckflug f\u00fcr eine Begleitperson (Economy Class)<br \/>\n2. F\u00fcr Leichname, die in ein anderes Land au\u00dfer der T\u00fcrkei \u00fcberf\u00fchrt werden, kann die BKUG nur die entstandenen Kosten in H\u00f6he von 3.000 \u20ac bis zum Zielflughafen \u00fcbernehmen.<br \/>\n3. F\u00fcr diejenigen, die in einem EU-\/EWR-Land oder in der Schweiz bestattet werden, k\u00f6nnen Kosten von bis zu 3.000 \u20ac \u00fcbernommen werden.<br \/>\n4. Diejenigen, die au\u00dferhalb eines EU-\/EWR-Landes oder der Schweiz verstorben sind, k\u00f6nnen in ein EU-\/EWR-Land oder in die Schweiz \u00fcberf\u00fchrt und bestattet werden, soweit die Kosten 3.000 \u20ac nicht \u00fcbersteigen.<br \/>\n5. Im Sterbefall au\u00dferhalb des Wohnsitzes werden die Kosten des Verstorbenen f\u00fcr die Bestattung in einem anderen Land bis zu 3.000 \u20ac \u00fcbernommen.<br \/>\n6. F\u00fcr diejenigen, die au\u00dferhalb eines EU-\/EWR-Landes oder der Schweiz verstorben sind und dort bestattet werden sollen, werden von der BKUG (bei Vorlage der Zahlungsnachweise) die Kosten bis zu 750 \u20ac \u00fcbernommen, wenn nach der Ausstellung des Todesscheins nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.<br \/>\n7. Bei Fehl-, oder Todgeburten k\u00f6nnen nur die Bestattungskosten in einem EU-\/EWR-Land oder in der Schweiz \u00fcbernommen werden. Au\u00dferhalb der o. g. L\u00e4nder werden die Bestattungskosten ohne Begleiterticket \u00fcbernommen.<br \/>\n8. Folgende Dokumente und Belege m\u00fcssen dem vorgegebenen Vertragsbestattungsinstitut zur Verf\u00fcgung gestellt werden: Personalausweis, Pass, Totenschein bzw. Todesbericht, die Heiratsurkunde (international g\u00fcltige, ansonsten mit \u00fcbersetzung ins Deutsche), der Mitgliedsausweis.<br \/>\n9. F\u00fcr die durch die Nichtvorlage der in Abs. 7 aufgez\u00e4hlten Dokumente entstehenden Kosten kann die BKUG keine Haftung \u00fcbernehmen.<br \/>\n10. F\u00fcr eventuelle Verz\u00f6gerungen oder Versp\u00e4tungen, die nicht auf das Verschulden der BKUG zur\u00fcckzuf\u00fchren sind und insbesondere bedingt durch Feiertage, wegen den Fluggesellschaften oder den Bestattungsunternehmen<br \/>\nentstehen, \u00fcbernimmt die BKUG keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitteilungspflicht der Mitglieder<\/strong><br \/>\n1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Angaben bez\u00fcglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df der BKUG mitzuteilen. Die BKUG \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr die aufgrund der fehlenden Angaben\/ Unterlagen resultierenden Nachteile.<br \/>\n2. Jedes Mitglied hat Namens- und Wohnungs\u00e4nderungen anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so gen\u00fcgt f\u00fcr eine Willenserkl\u00e4rung, die dem Mitglied gegen\u00fcber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an den zuletzt bekannten Namen und die zuletzt bekannte Adresse. Die Erkl\u00e4rung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Anspruch auf Unterst\u00fctzungen<\/strong><br \/>\nDie Mitglieder (Unterst\u00fctzungsempf\u00e4nger) haben keinen Rechtsanspruch auf die Unterst\u00fctzungen der BKUG. Auch durch wiederholte oder regelm\u00e4\u00dfige Unterst\u00fctzungen kann ein Rechtsanspruch gegen die BKUG nicht begr\u00fcndet werden. Alle Unterst\u00fctzungen der BKUG werden freiwillig gew\u00e4hrt und bed\u00fcrfen eines Vorstandsbeschlusses. Laut Vorstandbeschluss sorgt der BKUG f\u00fcr die Beisetzung bed\u00fcrftiger (alleinstehender) Nichtmitglieder nach islamischen Riten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet durch K\u00fcndigung, Ausschluss oder Tod. Im Sterbefall des Hauptmitgliedes kann der\/die Ehepartner\/in die Mitgliedschaft weiterf\u00fchren, indem er\/sie die Familienmitgliedschaft aktualisiert.<br \/>\n2. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung muss schriftlich erfolgen und im laufenden Kalenderjahr bei der BKUG eingegangen sein.<br \/>\n3. Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn die BKUG nach Beginn der Mitgliedschaft feststellt, dass diese oder eines der Familienmitglieder vor Beginn der Mitgliedschaft lebensbedrohlich krank waren. In solchen F\u00e4llen kann die BKUG keinerlei Kosten nach \u00a7 10 \u00fcbernehmen. Familienangeh\u00f6rige, die \u00fcber das Mitglied regul\u00e4r die Mitgliedschaft besitzen, sind in solchen F\u00e4llen vom Ausschluss der Mitgliedschaft ausgenommen.<br \/>\n4. Die Mitgliedschaft endet mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft, wenn die Mitgliedschaftvoraussetzungen nach \u00a7 2 Abs. 1-2 zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlagen bzw. wenn sie sp\u00e4ter weggefallen sind.<br \/>\n5. Das Mitglied kann seitens des Vorstands des Vereins ausgeschlossen werden, wenn insbesondere<br \/>\na) ein grober Versto\u00df des Mitglieds gegen islamische Grunds\u00e4tze vorliegt oder<br \/>\nb) das Mitglied nach Zahlungsaufforderung und Zahlungserinnerung den Beitrag nicht beglichen hat.<br \/>\n6. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Rechte und Pflichten des Mitglieds. Eine R\u00fcckzahlung entrichteter Beitr\u00e4ge entf\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Sonstige Bestimmungen<\/strong><br \/>\n1. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Verwaltung der BKUG ist ausschlie\u00dflich der Vorstand des Vereins zust\u00e4ndig.<br \/>\n2. Es gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. M\u00fcndliche Vereinbarungen oder Erkl\u00e4rungen sind unwirksam.<br \/>\n3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die AGB im \u00fcbrigen wirksam.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nHat das Mitglied seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Wohnsitz des Mitgliedes nicht ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde, z. B. f\u00fcr das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Anwendbares Recht<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mitglied und der BKUG gilt deutsches Recht.<br \/>\n\u00a7 Absatz 15: Satzungs\u00e4nderungen durch den Verein<br \/>\nDer UKBA-Vorstand ist befugt, einseitig \u00c4nderungen der AGB bei Gesetzes\u00e4nderungen, \u00c4nderungen der Rechtsprechung oder Ver\u00e4nderungen der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse vorzunehmen. Die \u00c4nderungen gelten f\u00fcr alle UKBA-Mitglieder mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Anstelle des Einverst\u00e4ndnisses des Vertragspartners tritt die Erkl\u00e4rungsfiktion gem. \u00a7 308 Nr. 5 BGB. Danach gen\u00fcgt es, wenn UKBA seinen Mitgliedern die geplante \u00c4nderung mitteilt, eine angemessene Frist f\u00fcr einen Widerspruch gibt und auf die Folgen einer unterbliebenen Reaktion ausdr\u00fccklich hinweist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Satzungs\u00e4nderungen durch den Verein<\/strong><br \/>\nDer UKBA-Vorstand ist befugt, einseitig \u00c4nderungen der AGB bei Gesetzes\u00e4nderungen, \u00c4nderungen der Rechtsprechung oder<br \/>\nVer\u00e4nderungen der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse vorzunehmen. Die \u00c4nderungen gelten f\u00fcr alle UKBA-Mitglieder mit Beginn des neuen<br \/>\nKalenderjahres. Anstelle des Einverst\u00e4ndnisses des Vertragspartners tritt die Erl\u00e4rungsfiktion gem. \u00a7 308 Nr. 5 BGB. Danach gen\u00fcgt es,<br \/>\nwenn UKBA seinen Mitgliedern die geplante \u00c4nderung mitteilt, eine angemessene Frist f\u00fcr einen Widerspruch gibt und auf die Folgen<br \/>\neiner unterbliebenen Reaktion ausdr\u00fccklich hinweist.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB der UKBA Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft (K\u00f6ln AG VR 17561) \u00a7 1 Ziel der Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft Die Bestattungskostenunterst\u00fctzungsgemeinschaft (nachfolgend BKUG genannt) ist eine zweckgebundene Einrichtung des Vereins Bestattungshilfeverein e. V., die die Unterst\u00fctzung und Solidarisierung zwischen den Mitgliedern der BKUG organisiert, mit dem Ziel, ihre Mitglieder und deren Familienangeh\u00f6rige ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bei den Bestattungskosten zu unterst\u00fctzen. 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